Nach BGR 198 hat jeder Unternehmer die Pflicht die PSAgA entsprechend der Einsatzbedingungen, jedoch mindestens einmal im Jahr auf einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 (vormals: BGG 906) überprüfen zu lassen.
Wir überprüfen Ihre Auffanggurte, Verbindungsmittel, Helme, Höhensicherungsgeräte etc. in unserer Werkstatt oder bei Ihnen vor Ort.
Auf Wunsch erinnern wir Sie auch zeitnah über bevorstehende Prüfungen.
Gehen Sie keine Kompromisse ein wenn es um Ihre oder die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht.
Kosten:
Die Kosten für unseren Prüfservice lassen sich nicht Pauschalisieren...
Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Service-Kontakt: service@mhm-sicherheit.de